Das Wichtigste in Kürze
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst Du Dich gegen finanzielle Einbußen im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. In der Vergangenheit kam es öfters zur Verweigerung von Leistungen der Versicherer, die darauf verweisen, dass der Versicherungsnehmer trotz Gesundheitsproblemen in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte. Heutzutage verzichten die Versicherer zunehmend auf diese abstrakte Verweisung. Im Ratgeber erfährst Du, was der Verzicht auf die Verweisungsklausel bedeutet. Die Ratgeber bieten allgemeine Infos. Produktdetails findest Du hier.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Helmut Müllers Abschied aus dem Berufsleben kam aus seiner Sicht mindestens 15 Jahre zu früh. Der 50-jährige Mediziner mit dem zupackenden Wesen war als Chirurg in einem kleinen Krankenhaus auf dem Land tätig. Doch irgendwann konnte er bei Operationen die rechte Hand nicht mehr richtig bewegen. Seine Finger taten schon beim Aufstehen weh. Auch tagsüber wurde es nicht viel besser. Jede Fingerbewegung, jedes Greifen wurde von einem stechenden Schmerz begleitet. Schließlich war es Herrn Müller unmöglich, noch zu operieren. Auch wollte er seine Patienten nicht gefährden. Die Diagnose: eine fortgeschrittene Fingerarthrose.
Da er seinen Beruf in Zukunft nicht mehr würde ausüben können, beantragte Herr Müller bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Ein Gutachter stellte fest, dass der Chirurg zu 100 Prozent berufsunfähig war. Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung. Stattdessen berief sie sich auf die im Vertrag enthaltene Klausel „Abstrakte Verweisung“. Die Versicherung erklärte Herrn Müller, dass er mit seinen Qualifikationen auch als medizinischer Gutachter tätig sein könnte. Das Gehalt sei ähnlich, sein Lebensstandard daher nicht in Gefahr, und die gesundheitlichen Belastungen im Beruf fielen geringer aus. Dass es keine offene Stelle gab, spielte bei der Verweisung keine Rolle.
Was ist die „abstrakte Verweisung“ genau?
Die abstrakte Verweisung gehört zu den Klauseln, die mit darüber entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht. Bei Herrn Müller kam diese Klausel zum Tragen, weil er zwar in seinem Beruf nicht mehr tätig sein konnte, generell aber noch erwerbsfähig war. Voraussetzung hierbei ist aber, dass es sich um einen gleichwertigen Beruf handelt, den Herr Müller aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten auch ausüben kann. Herr Müller könnte zwar eine gutachterliche Tätigkeit übernehmen. Doch könnte er auch auf den Beruf eines Krankenpflegers verwiesen werden?
In der Vergangenheit führte die abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten. Schließlich mussten Gerichte über die Fälle entscheiden, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die höchstrichterliche Rechtsprechung legte die Kriterien fest, nach denen eine abstrakte Verweisung überhaupt erfolgen darf.
Welche Voraussetzungen sind nötig, damit die abstrakte Verweisung angewendet werden kann?
Eine der grundlegenden Voraussetzungen: Die neue Tätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten bzw. seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechen. Die andere Voraussetzung ist, dass die erreichte Lebensstellung gewahrt bleiben muss. Das bedeutet, dass sich ein möglicher Einkommensverlust nur in relativ geringem Maß bemerkbar machen darf. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Lebensstellung des Versicherungsnehmers nicht leidet und ein sozialer Abstieg verhindert wird.
Herr Müller als Chirurg könnte also nicht auf die Tätigkeit eines Krankenpflegers verwiesen werden. Gehalt und Ansehen würde nicht der gegenwärtigen Lebensstellung von Herrn Müller entsprechen. Andererseits bedeutet die (abstrakte) Verweisung auf eine gutachterliche Tätigkeit nicht, dass ihm nun ein entsprechender Job angeboten werden muss. Das Arbeitsplatzrisiko trägt weiterhin der Versicherte. Ob Herr Müller überhaupt eine neue Anstellung findet (beziehungsweise finden kann), ist bei der abstrakten Verweisung unerheblich.
Voraussetzungen für eine abstrakte Verweisung:
- Neue Tätigkeit muss Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. Ausbildung und Erfahrung entsprechen
- Erreichte Lebensstellung muss gewahrt bleiben
- Gehaltseinbußen dürfen sich nur in sehr geringem Umfang bemerkbar machen
Viele Versicherungsunternehmen verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung.
Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden, enthalten oftmals keine Klausel zur abstrakten Verweisung. Hast Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung vor 2008 abgeschlossen, ist häufig noch der entsprechende Passus vorhanden.
Berufsklauseln statt Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Für einige Berufe gibt es sogenannte Berufsklauseln zur Verweisbarkeit, die den Verzicht auf die abstrakte Verweisung überflüssig machen. Diese Berufsklauseln regeln für spezielle Berufsgruppen den Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit. Zu den Berufsklauseln der Verweisbarkeit gehört zum Beispiel die Ärzteklausel. In den Berufsklauseln wird vereinbart, dass ein Verweis nur innerhalb eines bestimmten Berufsstandes möglich ist.
Diese Klauseln schützen den Versicherten davor, dass sie bei Berufsunfähigkeit einen komplett neuen Beruf ausüben muss, wenn der Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet. Einige Versicherer knüpfen an die Anwendung der Berufsklausel bestimmte Bedingungen. So wird zum Beispiel ein gewisser Mindestverdienst vorausgesetzt oder der Versicherte muss seinen Beruf schon seit einiger Zeit ausgeübt haben.
Bei Selbstständigen darf der Versicherer im Rahmen der abstrakten Verweisung im Normalfall nicht auf eine Tätigkeit als Angestellter verweisen. Dies gilt auch, wenn das geringere selbstständige Arbeiten und niedrigere Ansprüche an die Qualifikation mit einer besseren Bezahlung, besserer sozialer Absicherung und kürzeren Arbeitszeiten kompensiert würden. Allerdings kann geprüft werden, ob sich die Kanzlei, die Praxis oder das Büro so umorganisieren lässt, dass der Versicherte seinem Beruf trotz der vorhandenen Einschränkungen nachgehen kann.
Wer trotz einer ärztlich begutachteten Berufsunfähigkeit von allein eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, sieht sich mit einem anders gelagerten Problem konfrontiert: Auch hier kann der Versicherer die Leistung verweigern – allerdings kommt dann nicht die abstrakte Verweisung zur Anwendung, sondern die konkrete Verweisung.
Unterschiede konkrete und abstrakte Verweisung
Von der abstrakten Verweisung abzugrenzen ist die sogenannte konkrete Verweisung. Dabei kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte bereits eine neue Tätigkeit ausübt, nachdem er seinen ursprünglichen Beruf infolge von Krankheit oder Unfall aufgeben musste. Damit diese Klausel zur Anwendung kommt, muss aber auch hier die Verhältnismäßigkeit von altem und neuem Beruf gewahrt sein. Voraussetzung ist, dass die neue Arbeit mit der Ausbildung, den Fähigkeiten und Kenntnissen der früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Auch die bisherige Lebensstellung sollte in etwa dieselbe sein. Das bedeutet: Gehalt und Karrierechancen müssen der früheren Tätigkeit entsprechen.
Wie erkenne ich, ob meine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Verweisungsklausel enthält?
Für Versicherte ist es mitunter schwierig festzustellen, ob der eigene Vertrag eine Verweisungsklausel enthält. Oft findet sich der Passus "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung." Doch dies muss nicht immer der Fall sein. Daher zeigen wir Dir zwei Beispiele als Orientierungshilfe. Im ersten Beispiel wird aufgrund der gewählten Formulierung die Verweisung indirekt ausgeschlossen. Im zweiten Beispiel hingegen ist die abstrakte Verweisung enthalten.
Beispiel für einen Versicherungsvertrag, der auf eine abstrakte Verweisung verzichtet:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie dieser ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.“
Beispiel für einen Versicherungsvertrag, der eine abstrakte Verweisung enthält:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Fazit: Wähle eine BU, die auf die Klausel verzichtet
Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung eine direkte oder indirekte Klausel, die eine abstrakte Verweisung zur Folge hat, bedeutet dies unter Umständen Streitigkeiten im Leistungsfall. Denn in den wenigsten Fällen wirst Du, wenn Du Deinen angestammten Beruf aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls aufgeben musst, gar nicht mehr arbeiten können. Doch mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Dich darauf verweisen, einer anderen, zumutbaren Tätigkeit nachzugehen – unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt einen entsprechenden Job bereithält oder nicht. Beim Vergleich solltest Du daher nur Berufsunfähigkeitsversicherungen berücksichtigen, die einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten.