Das Wichtigste zum Architektenhonorar im Überblick
Der Bau eines Eigenheims ist für viele Familien eine schwerwiegende Entscheidung im Leben. Kein Wunder, schließlich stellt der Hausbau nicht nur die Verwirklichung eines Traums dar, sondern auch eine große finanzielle Investition. Als Bauherr hast Du verschiedene Möglichkeiten, Deinen Traum in die Tat umzusetzen. Mit wenig Planungsaufwand kannst Du Dir ein serienmäßiges Fertighaus bauen lassen. Hast Du aber besondere Wünsche und Vorstellungen, wie Deine eigenen vier Wände aussehen sollen, ist der Hausbau mit einem Architekten die bessere Wahl. So kannst Du Dein Zuhause ganz nach Deinen persönlichen Präferenzen entwerfen und bauen lassen. Doch was kostet ein Architekt für den Bau eines Einfamilienhauses überhaupt und welche Leistungen umfasst dessen Arbeit? Das erfährst Du in unserem Ratgeber!
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zu den Kosten eines Architekten. Produktdetails zu den Versicherungen beim Hausbau von CosmosDirekt findest Du auf den Produktseiten.
Wofür ist ein Architekt beim Hausbau zuständig?
Wer sich in Deutschland als Architekt bezeichnen möchte, muss in der Architektenkammer gelistet sein. Voraussetzungen dafür sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und in den meisten Fällen zwei Jahre Berufserfahrung. Die Eintragung in der Architektenkammer ermöglicht dem Architekten zudem das Einreichen von Bauanträgen – die Kosten für das Verfassen eines Bauantrags liegen bei etwa 200 bis 300 Euro. Die Leistungen des Architekten sind weitreichend – er begleitet den Bau Deines Gebäudes von der Planung bis hin zur finalen Übergabe. Um seiner Arbeit nachzukommen, benötigt der Architekt allerdings die entsprechenden Vollmachten des Bauherren. So kann der Architekt in Deinem Namen am Bau Entscheidungen treffen und unter anderem Handwerker beauftragen. Bevor es überhaupt richtig mit dem Hausbau losgeht, kümmert der Architekt sich bereits um die Vorplanung, Entwurfsplanung als auch die Genehmigungsplanung. Während des eigentlichen Baus des Gebäudes gehören das Baumanagement und die Kostenkontrolle zu den Leistungen eines Architekten.
Was kostet ein Architekt?
In der Regel sind die Kosten für den Hausbau mit einem Architekten höher als bei einem Fertighaus oder beim Hausbau mit Bauträger. Bei der Planung Deines Hauses kannst du als Kostenschätzung für das Honorar des Architekten mit etwa 10 bis 15 Prozent der Baukosten rechnen. Nebenkosten für den Hausbau und Kosten für das Grundstück gehören dabei nicht zu den anrechenbaren Kosten des Architekten. Legst Du hohen Wert auf ein individuell gestaltetes Architektenhaus, solltest Du die Kosten für das Bauen mit einem Architekten auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Entscheidest Du Dich hingegen für den Bau eines Fertighauses, sind die Architektenkosten bereits bei den Hausbau-Kosten inkludiert. Um eine erste Einschätzung zu berechnen, wie hoch das Honorar eines Architekten für die jeweiligen Leistungen ausfällt, kann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Hilfe genommen werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Architektenhonorars?
Die Höhe der Architektenkosten ist abhängig von verschiedenen Faktoren – pauschal lassen sich die Kosten nicht genau beziffern. Lange Jahre galt die HAOI als verbindliche Vorlage, wie hoch die Kosten bzw. das Honorar von Architekten beim Neubau, Umbau oder Anbau ausfallen. Heutzutage gilt die Honorarordnung allerdings nur noch als Empfehlung. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten eines Architekten sind:
- Anrechenbare Baukosten
- Umfang der Leistungen
- Aufwand des Baus
Wird sich bei den Kosten an der HAOI orientiert, bezieht sich der Umfang der Leistungen auf die verschiedenen Leistungsphasen der Honorartafel. Der Aufwand des Bauvorhabens ist abhängig von Deinen Wünschen als Bauherr. Je mehr Wünsche Du hast und je ausgefallener diese sind, desto höher ist auch der Aufwand für den Architekten und somit die Kosten.
Anteile der verschiedenen Leistungsphasen an den Kosten eines Architekten
Die Leistungen eines Architekten werden in der HOAI klar definiert und in neun Leistungsphasen aufgeteilt. Werden die Kosten nach der Honorarordnung berechnet, ist der Anteil am Gesamthonorar jeder Leistungsphase genau festgelegt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen Architekten nur für bestimmte Leistungen zu beauftragen. So kannst Du beispielsweise den Architekten für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragen, wenn Du nur Unterstützung bei der Planung des Gebäudes benötigst. Die Kosten für einen Architekt in den Leistungsphasen 1 bis 4 betragen dann 27 Prozent des Gesamthonorars.
Als erster Schritt des Architekten steht die Grundlagenermittlung an. Zunächst einmal werden in Zusammenarbeit mit Dir als Bauherr – ausgehend von Deiner Planung – das Aufgabenspektrum und die zukünftigen Leistungen des Architekten genau definiert. Dazu besichtigt der Architekt Dein Grundstück, plant, welche weiteren fachlichen Kräfte für den Hausbau notwendig sind und dokumentiert und erläutert Dir seine Ergebnisse.
In der Vorplanung werden vom Architekten weitere Analysen durchgeführt und die ersten Skizzen angefertigt. In dieser Phase ist gute Kommunikation besonders wichtig. Es werden Absprachen mit Dir als Bauherr, weiteren fachlich involvierten Personen und den Behörden getroffen. Im Vordergrund stehen dabei stets Deine Wünsche. Mit Abschluss der Vorplanung soll ein Plan stehen, wie das Bauvorhaben erfolgreich durchführt werden kann.
Während der Entwurfsplanung werden die zuvor angefertigten Skizzen des Architekten in maßstabsgetreue Entwürfe weiterentwickelt. Fehlende Daten können dafür bei weiteren Ortsbesichtigungen gesammelt werden, wobei der Großteil dieser Leistungsphase am Schreibtisch des Architekten abläuft.
Im Fokus der Genehmigungsplanung steht die Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die nötigen Unterlagen für Genehmigungen, Zustimmungen und Anträge bei den entsprechenden Behörden werden erarbeitet und eingereicht.
Spätestens in der Ausführungsplanung nehmen die zuvor erstellten Konzepte konkrete Form an. Während dieser Planung wird vom Architekten eine komplette, detaillierte Zeichnung des Gebäudes erstellt. Die Ergebnisse teilt der Architekt dann mit den anderen Planungsbeteiligten und integriert deren Leistungen. Hierbei wird auch überprüft, ob die Montagepläne mit der Ausführungsplanung vereinbar sind.
Diese Leistungsphase dient der Erstellung von Leistungsbeschreibungen für die handwerklich anfallenden Aufgaben des Hausbaus und der Ausschreibungen für Firmen. Ein Terminplan zur Vergabe wird erstellt sowie die anfallenden Kosten für Handwerker ermittelt und verglichen.
Bei der Vergabe agiert der Architekt als Manager. Er koordiniert die Vergabe der Fachplaner, prüft Angebote auf Angemessenheit und verhandelt mit den Fachbetrieben. Vergabevorschläge werden erstellt und die Vergabe dokumentiert. Alle Verträge werden zusammengestellt und die Ergebnisse der Leistungsphase mit den geplanten Kosten verglichen.
Hat der Bau Deines Gebäudes endlich begonnen, kontrolliert der Architekt, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt werden und nimmt die fertigen Leistungen ab. Dabei überprüft er auch die Rechnungen und vergleicht diese mit den Auftragssummen. Treten Probleme am Bau auf, kümmert sich der Architekt um die schnelle Behebung dieser und passt gegebenenfalls den Terminplan an.
Auch nach Abschluss des Hausbaus kann Dir der Architekt noch behilflich sein. Fallen bzw. treten nach dem Bau Mängel am Gebäude auf, schätzt der Architekt diese fachlich ein – bis maximal fünf Jahre nach Abnahme der Leistung.
Honorartabelle Architekten
Leistungsphase | Anteil am Gesamthonorar des Architekten |
---|---|
1. Grundlagenermittlung | 2 Prozent |
2. Vorplanung | 7 Prozent |
3. Entwurfsplanung | 15 Prozent |
4. Genehmigungsplanung | 3 Prozent |
5. Ausführungsplanung | 25 Prozent |
6. Vorbereitung der Vergabe | 10 Prozent |
7. Mitwirkung bei der Vergabe | 4 Prozent |
8. Objektüberwachung | 32 Prozent |
9. Objektbetreuung | 2 Prozent |
Honorarzonen zur Aufwandeinschätzung von Architekten
Wie hoch der Aufwand eines Bauprojektes – und damit verbunden der Honorarsatz des Architekten –ausfällt, kann durch die Honorarzonen der HAOI festgestellt werden. Unterteilt werden Bauvorhaben in fünf Honorarzonen von I bis V, wobei der Aufwand bei Bauten in der Honorarzone I sehr gering ist und in Honorarzone V sehr hoch. Einfamilienhäuser und Wohngebäude fallen in der Regel in Honorarzone III oder IV.
Honorarzonen im Überblick:
Honorarzone | Aufwand | Beispiele |
---|---|---|
I | Sehr gering | Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung |
II | Gering | Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen |
III | Durchschnittlich | Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen |
IV | Überdurchschnittlich | Einfamilienhäuser, Wohnhäuser, Hausgruppen, Bildungszentren |
V | Sehr hoch | Labor- oder Institutsgebäude, Universitätskliniken |
Ist das Architektenhonorar steuerlich absetzbar?
Die Kosten für einen Architekten kannst Du bei einem selbstgenutzten Eigenheim prinzipiell nicht von der Steuer absetzen. Bist Du allerdings Unternehmer und das Gebäude zählt zu den Betriebsausgaben oder vermietest Du das Gebäude, kannst Du die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Fazit: Mit einem Architekten zum Traumhaus
Der Hausbau – eine Investition, die in den Leben der meisten Menschen nur einmal getätigt wird. Deshalb sollte hier nicht an den falschen Stellen gespart werden. Hast Du konkrete Wünsche und Vorstellungen, wie Dein Haus aussehen soll, die nicht in einem Fertighaus oder vom Bauträger berücksichtigt werden können, solltest Du einen Architekten engagieren. Die Kosten für einen Architekten liegen bei etwa 10 bis 15 Prozent der Baukosten. Dafür unterstützt Dich der Architekt von der Planung bis hin zur Fertigstellung Deines Hauses. Ist Dein Eigenheim dann endlich einzugsbereit, muss das gute Stück natürlich umfassend abgesichert werden. An einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung führt für Hausbesitzer kein Weg vorbei. Mit den Versicherungen der CosmosDirekt sicherst Du Deine eigenen vier Wände umfassend ab!