An wen kann ich mich wenden für die Festsetzung der Altersvorsorgezulagen?
Für die Vergabe Deiner Riester-Zulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig. Bei Fragen zum Zulageverfahren erreichst Du die Mitarbeiter der ZfA unter 03381 21677200 (Mo-Do 08:00 – 17:00 Uhr, Fr 08:00 – 15:00 Uhr).
In welchem Fall kann ich einen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellen?
Immer dann, wenn
- Du für ein oder mehrere Beitragsjahre keine Altersvorsorgezulage erhalten hast;
- die ZfA hat die Altersvorsorgezulage zurückgefordert hat;
- Du mit der Höhe der gezahlten Zulage nicht einverstanden bist.
Wie stelle ich den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage?
Du kannst Deinen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage einfach direkt bei der ZfA online stellen. Oder Du schickst ihn formlos an die ZfA – mit der Post oder per E-Mail an zulagenstelle@drv-bund.de.