10.03.2021 - Zahl der Woche

Praktisch oder lästig: E-Scooter in Großstädten

  • 42 Prozent der Autofahrer in deutschen Großstädten fühlen sich durch rücksichtslose E-Scooter-Fahrer besonders gestört.
  • Haftungsfrage bei Unfällen mit E-Scootern nicht eindeutig geklärt.

Saarbrücken – Seit 2019 sind Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, offiziell im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Besonders im Stadtverkehr erweisen sich die elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge als praktisch und beliebt. In deutschen Großstädten werden die Verkehrsteilnehmer auf E-Scootern jedoch oft als störend empfunden. Eine aktuelle forsa-Umfrage1 unter Autofahrern in Großstädten im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, ergab: Für 42 Prozent der Befragten sind unvorsichtige bzw. rücksichtslose E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr ein Dorn im Auge – für den Neuzugang ein hoher Wert.

Grundsätzlich sind für die Autofahrer in deutschen Großstädten vor allem andere Verkehrsteilnehmer die Hauptstörfaktoren. Mehr als drei Viertel (81 Prozent) ärgern sich über unvorsichtige oder rücksichtslose Autofahrer, 63 Prozent über fahrlässige Radfahrer und jeder Dritte (33 Prozent) über unaufmerksame Fußgänger. Aber auch Dauerbaustellen (58 Prozent) und Schlaglöcher (49 Prozent) stören den großstädtischen Autoverkehr.

Allein von Januar bis September 2020 kam es zu fast 1.600 Verkehrsunfällen mit E-Scootern in Deutschland2. Wer in einer solchen Situation haftet, ist pauschal nicht zu sagen. Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, sagt dazu: „Bei einem Verkehrsunfall im fließenden Verkehr ist der E-Scooter-Fahrer gegenüber dem Autofahrer haftungsprivilegiert. Daher empfiehlt sich besondere Vorsicht, wenn E-Scooter in der Umgebung fahren. Sollte es doch zum Unfall kommen, muss der Autofahrer eindeutig nachweisen können, dass die Schuld beim Fahrer des E-Scooters liegt, um Schadensersatz zu erhalten.“ Denn im Falle von E-Scootern greift die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie sie bei Kraftfahrzeugen üblich ist, nicht.3

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  • 1

    Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Neue Mobilität“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Oktober 2020 wurden in Deutschland 1.510 Personen ab 18 Jahren, darunter 207 Autofahrer in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern, befragt.

  • 2

    Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_N001_46241.html)

  • 3

    Quelle: AssCompact (https://www.asscompact.de/nachrichten/gef%C3%A4hrdungshaftung-greift-nicht-bei-e-scootern)