Es werden Kalkulationen zum Sonderkündigungsrecht durchgeführt

Versicherungschinesisch

Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung: Das ist zu beachten

Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze

  • Ordentliche Kündigung: Jede Autoversicherung kann zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, wenn die Kündigungsfrist (in der Regel 1 Monat) eingehalten wird.
  • Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung): Dein Versicherer teilt Dir eine Beitragserhöhung meist im November mit, nachdem bestimmte Risikofaktoren neu bewertet wurden. Wenn eine neue Typklasse und/oder Regionalklasse Deines Autos zu einer Preiserhöhung führt, kannst Du innerhalb 1 Monats Deine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Wird der Beitrag niedriger, ist keine Sonderkündigung möglich.
  • Im Schadenfall, haben sowohl der Versicherer als auch Du ein Recht zur Sonderkündigung des bestehenden Vertrages. Die Kündigungsfrist von 1 Monat startet, sobald Dein Versicherer den Fall bearbeitet und Dir seine Entscheidung zum Schaden mitgeteilt hat.

Sonderkündigungsrecht: Was bedeutet das?

Durch das Sonderkündigungsrecht hast Du die Möglichkeit, frühzeitig Deinen Kfz-Vertrag zu beenden. Es ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Da es bei allen Verträgen eine feste Laufzeit mit Kündigungsfristen gibt, brauchst Du für eine vorzeitige Kündigung einen Grund, um den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Um von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, muss nach § 314 BGB eine einseitige Änderung des Vertrages oder ein besonderes Ereignis zugrunde liegen. Wann das der Fall ist, erfährst Du hier:

Sollte Deine Autoversicherung Deinen Beitrag durch eine neue Risikobewertung erhöhen (ausge­nommen Rück­stufung wegen eines ersatz­pflichtigen Schadens), hast Du das Recht auf Sonderkündigung. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 Monat ab Erhalt der Jahresrechnung und wird meist im Laufe des Novembers verschickt. Dadurch können viele Versicherte auch noch nach dem 30. November kündigen und ihre Versicherung wechseln.

Kommt es zu einem Schadenfall, hast sowohl Du als auch Dein Versicherer für den laufenden Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Sobald Dein Anbieter den Fall bearbeitet und Dir mitteilt, ob der Schaden übernommen wird oder nicht, beginnt die einmonatige Kündigungsfrist. Dabei hat eine Entscheidung dafür oder dagegen keinen Einfluss auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung.

Bei einem Verkauf geht die Kfz-Versicherung mit dem Auto an den neuen Besitzer über, welcher dann auch das Sonderkündigungsrecht, mit der Frist 1 Monats, besitzt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass jedes Fahrzeug über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt. Hast Du vor Dein Fahrzeug zu verkaufen, solltest Du Deine Versicherung frühzeitig informieren, damit die Kfz-Versicherung schnellstmöglich gekündigt werden kann.

Wenn Du Dein Fahrzeug während eines laufenden Vertrages abmeldest und ein neues Auto anmeldest, kannst Du ohne Probleme Deine Autoversicherung kündigen. Dabei spricht man von einem Fahrzeugwechsel, weshalb Dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. So hast Du die Möglichkeit, einen neuen Versicherer mit potenziell besseren Konditionen zu finden.

Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest, ist es nicht nötig die Kfz-Versicherung zu kündigen. Es entsteht für die Versicherung ein sogenannter Wagniswegfall, wodurch die Versicherung automatisch endet. Jedoch muss eine Information seitens des Versicherungsnehmers dennoch erfolgen.

Wenn Dein Auto außer Betrieb gesetzt wird, greift eine beitragsfreie Ruheversicherung und bietet einen Versicherungsschutz für Haftpflicht und Teilkakso. Wenn Du Dein Auto wieder anmeldest, wir die bestehende Versicherung mit der Prämie wieder aufgenommen.

Sollte sich der Beitrag um mehr als 10 % erhöhen, da Du die Art und Verwendung Deines Fahrzeugs geändert hast, kannst Du den Vertrag mit der Versicherung innerhalb 1 Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Wenn Dein Anbieter seinen Tarif und dadurch die verbundene Prämie grundlegend ändert, kannst Du von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei einer Änderung der Tarifstruktur beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und bei Änderung der Bedingungen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung.

Die Kfz-Versicherung endet nicht zwangsläufig, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, da sie sich auf das Auto und nicht auf die Person bezieht. Somit geht die Versicherung mit dem Fahrzeug auf den Erben über, wodurch die Versicherung die Prämie den neuen Umständen anpassen darf. Dadurch ist es nur im Einzelfall möglich, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nur dann, wenn zu Lebzeiten des Erblassers das Fahrzeug auf die Erben umgeschrieben wurde.

Dann zählt das Sonderkündigungsrecht nicht

Durch das Sonderkündigungsrecht der Kfz- Versicherung gibt es viele Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln. Es gibt aber auch Fälle, die nicht akzeptiert werden. Nicht jede Beitragserhöhung bietet ein Sonderkündigungsrecht – beispielsweise, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht. Solltest Du umziehen und Dein neuer Wohnort hat eine höhere Regionalklasse, ist die Erhöhung der Prämie zulässig. Dies zählt auch, wenn nach einer Schadenregulierung im Jahr darauf die Prämie steigt. Diese Veränderungen solltest du daher vor einem Kündigungsschreiben an den Versicherer prüfen:

  • Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber
  • Beitragserhöhung durch Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse
  • Umzug des Fahrzeughalters

Kfz-Versicherung kündigen

Willst Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, gilt oft der 30.11 des Versicherungsjahres als Stichtag. Welche Kündigungsfristen bestehen und wie Du einen Versicherungswechsel angehst, erfährst Du in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.

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Fazit

Das Sonderkündigungsrecht bietet Dir die Möglichkeit, außer­halb der üblichen Vertrags­fristen Deinen Kfz-Vertrag zu kündigen. Gründe dafür können zum Beispiel eine Beitrags­erhöhung, Fahrzeug­wechsel, Änderungen von Tarif­struktur / Versicherungs­be­ding­ungen oder ein Todesfall sein.

Jedoch gibt es auch Fälle, die beachtet werden müssen, bei denen das Sonder­kündigungs­recht nicht greift, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Beitrags durch eine Anhebung der Versicherungs­steuer durch den Gesetzgeber.

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