Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze
Sonderkündigungsrecht: Was bedeutet das?
Durch das Sonderkündigungsrecht hast Du die Möglichkeit, frühzeitig Deinen Kfz-Vertrag zu beenden. Es ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Da es bei allen Verträgen eine feste Laufzeit mit Kündigungsfristen gibt, brauchst Du für eine vorzeitige Kündigung einen Grund, um den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Um von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, muss nach § 314 BGB eine einseitige Änderung des Vertrages oder ein besonderes Ereignis zugrunde liegen. Wann das der Fall ist, erfährst Du hier:
Dann zählt das Sonderkündigungsrecht nicht
Durch das Sonderkündigungsrecht der Kfz- Versicherung gibt es viele Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln. Es gibt aber auch Fälle, die nicht akzeptiert werden. Nicht jede Beitragserhöhung bietet ein Sonderkündigungsrecht – beispielsweise, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht. Solltest Du umziehen und Dein neuer Wohnort hat eine höhere Regionalklasse, ist die Erhöhung der Prämie zulässig. Dies zählt auch, wenn nach einer Schadenregulierung im Jahr darauf die Prämie steigt. Diese Veränderungen solltest du daher vor einem Kündigungsschreiben an den Versicherer prüfen:
- Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber
- Beitragserhöhung durch Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse
- Umzug des Fahrzeughalters
Kfz-Versicherung kündigen
Willst Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, gilt oft der 30.11 des Versicherungsjahres als Stichtag. Welche Kündigungsfristen bestehen und wie Du einen Versicherungswechsel angehst, erfährst Du in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.
Fazit
Das Sonderkündigungsrecht bietet Dir die Möglichkeit, außerhalb der üblichen Vertragsfristen Deinen Kfz-Vertrag zu kündigen. Gründe dafür können zum Beispiel eine Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel, Änderungen von Tarifstruktur / Versicherungsbedingungen oder ein Todesfall sein.
Jedoch gibt es auch Fälle, die beachtet werden müssen, bei denen das Sonderkündigungsrecht nicht greift, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Beitrags durch eine Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber.