Bei Tariferhöhungen seitens Deines Versicherers oder genereller Unzufriedenheit, solltest Du den Wechsel deiner Wohngebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Wichtig ist, dass Du die neue Versicherung bereits abgeschlossen hast, bevor Du Deine alte Gebäudeversicherung kündigst. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Im Artikel erfährst Du weiterhin, wie Du mit einer Kündigung durch den Versicherer umgehst.
Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Die Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen
Du kannst eine Wohngebäudeversicherung, wie jede andere Versicherung auch, unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit musst Du Deinem Versicherer die schriftliche Kündigung zugeschickt haben (Bei CosmosDirekt 1 Monat). Im Kündigungsschreiben musst Du dann folgende Informationen angeben:
- Vorname und Name
- Vollständige Adresse
- Betreff: Wohngebäudeversicherung kündigen
- Versicherungsnummer
- Kündigung zum Ablauf des Versicherungszeitraums
Den Brief mit dem Kündigungsschreiben übersendest Du am besten per Einschreiben mit Rückschein. Zwar bekommst Du auch bei der normalen Sendungsverfolgung, die bei einem herkömmlichen Einschreiben möglich ist, die Information über den Eingang beim Empfänger. Der Rückschein hat aber weitere Vorteile: Du bekommst für Deine Unterlagen eine Empfangsbestätigung, die nicht nur die Originalunterschrift des Empfängers enthält, sondern auch das Zustelldatum dokumentiert. Aus gutem Grund: Als Stichtag der Kündigungsfrist gilt nicht das Datum, an dem die Kündigung verschickt wurde, sondern das Datum, an dem das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.
Die Wohngebäudeversicherung nach eigenem Ermessen kündigen, kannst Du nur, wenn Du alleiniger Hauseigentümer bist. Gibt es mehrere Eigentümer, sind die in der Regel auch gesamtschuldnerisch für den Vertrag zuständig. Bevor eine Kündigung des Vertrags ausgesprochen werden kann, müssen sich also alle Parteien einig sein. Dasselbe gilt bei einer Gebäudeversicherung für ein Haus mit Eigentumswohnungen. Auch hier muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, bevor die Versicherung gewechselt werden kann.
Bei finanzierten Gebäuden ist die Zustimmung des Kreditinstituts zur Kündigung notwendig
In der Regel kannst Du frei entscheiden, ob Du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest. Eine Einschränkung gibt es aber bei Wohngebäuden, bei denen noch ein Darlehen zurückgezahlt wird. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Solange die Prämie der neuen Versicherung niedriger ist als die der alten oder bei verbesserten Leistungen gleichbleibt, sollte die Zustimmung des Kreditgebers kein Problem sein.
Ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung
- Kündigungsfrist: 3 Monate (bei CosmosDirekt 1 Monat)
- In schriftlicher Form
- Keine Angabe von Gründen notwendig
- Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen
Unter besonderen Umständen kannst Du die Wohngebäudeversicherung auch vorzeitig kündigen, also unterjährig und ohne bis zum Ende des Versicherungsjahres warten zu müssen. Dies trifft im Allgemeinen in 3 Situationen zu:
- Bei einer Vertragsänderung / Preiserhöhung
- Im Schadenfall
- Bei einem Hauskauf
Die generelle Regel lautet: Ändert das Versicherungsunternehmen den Vertrag zum Nachteil des Versicherten, hat dieser das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. In den meisten Fällen dürfte das der Fall sein, wenn am Ende des Jahres der Versicherer den Beitrag erhöht und das entsprechende Informationsschreiben verschickt hat.
Wenn Deine Police auf dem gleitenden Neuwert des Hauses basiert, sind leichte Prämienerhöhungen von Jahr zu Jahr üblich. Die Versicherungssumme wird bei diesem Modell an den Baupreisindex gekoppelt und bildet dadurch auch immer die Wertsteigerung des Gebäudes ab. Da dieser Wert auch bei anderen Versicherern zugrunde gelegt wird, solltest Du bei einer solchen Prämienerhöhung die Wohngebäudeversicherung nicht kündigen.
Nach der endgültigen Entscheidung der Versicherung, ob der Schaden reguliert wird oder nicht (Zustimmung/Ablehnung), kannst Du die Gebäudeversicherung ebenfalls kündigen – wie im ersten Fall mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde oder nicht. Beachte, dass Du bei unterjähriger Kündigung die gezahlten Beiträge nicht zurückbekommen.
Kauft jemand ein Haus, übernimmt er automatisch auch die Wohngebäudeversicherung, sofern der Vorbesitzer eine entsprechende Police für die Immobilie abgeschlossen hat. Dadurch soll der Versicherungsschutz auch in der Übergangsphase gewährleistet sein. Doch auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Eigentümer kann die Gebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Frist setzt mit der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrags ein. Beachte zudem, dass bei einer unterjährigen Kündigung der gezahlte Jahresbeitrag von der Versicherung oftmals nicht erstattet wird. So kann es von Vorteil sein, den Vertrag erst zum Jahresende zu kündigen.
Außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- In schriftlicher Form
- Angabe des Kündigungsgrunds notwendig (Beitragserhöhung, Schadenfall, Hauskauf)
- Per Einschreiben mit Rückschein
Wenn der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigt
Ebenso wie Versicherte können auch Versicherungsunternehmen die Wohngebäudeversicherung kündigen. Dies ist gleichfalls per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann also auch der Versicherer eine bestehende Police ohne weitere Angabe von Gründen beenden. Ebenso kann er das mit einer Frist von einem Monat tun, nachdem ein Schaden reguliert wurde oder er in Kenntnis über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.
Fazit: Wohngebäudeversicherung erst kündigen, wenn du eine neue Police abgeschlossen hast
Wenn die Versicherung die Preise erhöht oder Du mit der Leistung generell unzufrieden bist, lässt sich eine Wohngebäudeversicherung problemlos kündigen. Die Suche nach einer neuen, besseren Police gestaltet sich mitunter schwierig. Daher gilt, dass Du die neue Versicherung bereits abgeschlossen haben solltest, bevor Du die alte Gebäudeversicherung kündigst. Dies trifft sowohl auf ordentliche wie auf außerordentliche Kündigungen zu. Gerade im Fall eines Hauskaufs macht es mitunter Sinn, in Ruhe eine neue Versicherung zu suchen und die bestehende erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzulösen.